Potentialberatung

Der wirtschaftliche Wandel verlangt auch von kleinen und mittleren Betrieben und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Entwicklungsbereitschaft. Um Potenziale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, leistet die Landesregierung schnelle und unbürokratische Hilfe: Die Potenzialberatung ist ein vielfach bewährtes Förderangebot in Nordrhein-Westfalen und unterstützt - mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds - Unternehmen und ihre Beschäftigten, erfolgreich zu arbeiten.

Folgende Kriterien müssen Unternehmen erfüllen um eine Förderung zu erhalten:

  • Ihr Unternehmen hat mindestens 10 und weniger als 250 Beschäftigte
  • Ihr Unternehmen hat die Rechtsform einer natürlichen oder juristischen Person des privaten Rechts (Ausnahme: juristische Personen des privaten Rechts, an denen Bund, Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände zu mehr als 50 % beteiligt sind)
  • Sitz und Arbeitsstätte Ihres Unternehmens liegen in Nordrhein-Westfalen
  • Sofern Ihr Unternehmen über eine betriebliche Interessenvertretung verfügt, ist deren Einverständniserklärung erforderlich
  • Ihr Unternehmen ist älter als zwei Jahre

Bei Vorlage dieser Kriterien können die Kosten für die Beratungen durch die Mitarbeiter der SGB Akademie GmbH bis zu 50 Prozent übernommen werden.